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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
der Firma T-Relaxzone




§ 1 Allgemeine Bestimmungen

1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu
unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Der Geltung abweichender
allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, diese werden von uns schriftlich anerkannt.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Dies gilt nicht, soweit die Parteien nach Vertragsabschluß ausdrücklich mündliche Abreden treffen und dabei übereinstimmend das Erfordernis der schriftlichen Bestätigung abbedingen.
3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
4. An Zeichnungen, Zulassungspapieren und anderen Unterlagen behalten wir uns unsere eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden.

§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Sämtliche Preise basieren, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, auf der Abnahme kompletter Versandeinheiten, netto ab Werk oder Auslieferungslager und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Die Verpackung und Versandkosten werden in Rechnung gestellt, sofern nicht andres schriftlich vereinbart.
3. Bei Nichteinhaltung der Versandeinheiten wird ein Teuerungszuschlag von 5% auf unseren Abgabepreis berechnet.
4. Unsere Rechnungen sind bei Inlandsgeschäften sofort nach Erhalt der Ware ohne jeden Abzug zahlbar. Gerät der Kunde in Verzug, werden ab Verzugseintritt Verzugszinsen pauschal mit 8% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 3 Lieferung
1. Die von uns angegebenen Lieferfristen sind als annähernd zu verstehen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, kann der Kunde - sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist - eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5%, insgesamt jedoch höchstens 5% für den Teil der Lieferungen verlangen, der in Verzug geraten ist.
3. Weitergehende als die in Absatz (2) genannten Ansprüche auf Ersatz des Verzugsschadens, sind ausgeschlossen. Im übrigen bestimmen sich sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferungen ausschließlich nach §6 dieser Bedingungen. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerung entstehen nicht, wenn wir die Lieferverzögerung nicht zu vertreten haben.
4. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
5. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik, Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen, mindestens auf die Dauer der Störung. Falls die Störung länger als 6 Wochen dauert, sind wir berechtigt vom unerledigten Teil des Auftrags zurückzutreten.

§ 4 Beanstandungen
1. Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder wegen erkennbar unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2. Andere Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt.
4. Der Kunde darf die Entgegennahme wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

§ 5 Gewährleistung
(1) Für Sachmängel, die bei Gefahrübergang vorliegen müssen, haften wir wie folgt:
1. Wir leisten Nacherfüllung durch Reparatur, es sei denn, die Lieferung einer mangelfreien Sache ist für den Kunden unbedingt erforderlich und für uns mit zumutbaren Kosten zu erbringen. Zur Nacherfüllung ist uns eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird diese Möglichkeit verweigert, sind wir insoweit von der Nacherfüllung und weiteren Mängelansprüchen befreit.
2. Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine Nacherfüllung, ist der Kunde berechtigt, Minderung und allerdings nur bei erheblichen Mängeln, Schadensersatz statt der Leistung und/oder Rücktritt zu verlangen. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, soweit wir die Nacherfüllung verweigert haben, wenn mindestens drei Versuche der Nacherfüllung fehlgeschlagen sind oder wenn die Nacherfüllung für uns unzumutbar ist. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Mängeln ist außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich bei unserer Pflichtverletzung um eine Kardinalpflicht aus dem Vertrag.
3. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit infolge der Mangelhaftigkeit des gelieferten Produktes oder in allen sonstigen Fällen, in denen die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
4. Die Nacherfüllung und die sonstigen Mängelansprüche erstrecken sich nicht auf natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Betriebsweise, übermäßiger Beanspruchung oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
5. Die Mängelansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Ablieferung an ihn. Dies gilt nicht für Rückgriffsansprüche des Kunden nach §§ 478, 479 BGB.
6. Der Kunde hat im Falle eines durch den Endverbraucher geltend gemachten Mangels die Pflicht, den/die geltend gemachten Mangel/Mängel zu dokumentieren und uns die Dokumentation bei Geltendmachung eines Rückgriffsanspruches zukommen zu lassen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die dem Gerät beiliegende Gebrauchsanweisung mit Garantieerklärung dem Endverbraucher auszuhändigen. Sofern er Wiederverkäufer beliefert, muss er diese auf unsere Garantiebedingungen hinweisen.
(3) Für unsere Geräte übernehmen wir eine Garantie gegenüber dem Endverbraucher nach Maßgabe der für das jeweilige Gerät geltenden Garantieerklärung. Diese Garantie lässt die Gewährleistungsverpflichtungen des Kunden gegenüber seinen Abnehmern unberührt.
(4) Garantie-Reparaturen an von uns gelieferten Geräten dürfen nur von unseren eigenen und autorisierten Werkstätten ausgeübt werden.
(5) Aus einer von uns abgegebenen Garantie haften wir nur, wenn die Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie von uns schriftlich und unter Verwendung des Begriffs ´Garantie´ abgegeben worden ist.

§ 6 Sonstige Ansprüche
Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes vorgesehen ist, sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus §§ 280, 282, 283, 284, 286 und 311 und BGB ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, der Übernahme einer Garantie oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer in anderen als den in diesen Bedingungen vorgesehenen Fällen ist nur bei Verschulden unsererseits möglich.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch bis zur Erfüllung aller übrigen uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden Ansprüche.
2. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen um mehr als 20%, so verpflichten wir uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
3. Der Eigentumsvorbehalt schließt nicht das Recht des Kunden aus, die gelieferte Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Der Kunde darf sie aber, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, weder zur Sicherung übereignen oder verpfänden.
4. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen.
5. Der Kunde ist verpflichtet, allen Zugriffen Dritter auf das Sicherungsgut (Vorbehaltsware und abgetretene Forderungen) mit Hinweis auf unsere Rechte zu widersprechen und uns darüber unverzüglich zu benachrichtigen. Er ist weiter verpflichtet, die Vorbehaltsware im üblichen Rahmen zu versichern.

§ 8 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Die gesamten Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet auf mit uns abgeschlossene Verträge keine Anwendung.
2. Sofern der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz gerichtlich zu verklagen.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz –Frankfurt am Main- Erfüllungsort.


 

 

 

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